Allg. Bedingungen
Allgemeine Bedingungen zur Ausführung und Abrechnung von Untersuchungsaufträgen
Grundlage bilden die Geschäftsbedingungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Gebührenordnungen, Geschäftsbedingungen der Krankenkassen und Krankenversicherungen und anderer Kostenträger gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung sowie die Berufsordnungen für Ärzte und die bindenden Regularien der Selbstverwaltung auf dem Boden des SGB V.
Das Institut behält sich vor, bei Bedarf einen Konsilpartner um eine Zweitmeinung zu ersuchen (Liste der Konsilpartner kann auf Anfrage eingesehen werden), dabei werden auf dem Postweg relevante Informationen über die Probe / den Patienten übermittelt und Material verschickt. Sollte der Einsender hiermit nicht einverstanden sein, bitten wir um entsprechende Information.
Bei Ausfall von Geräten werden die Untersuchungen soweit möglich manuell im Institut durchgeführt. Sollte wegen erheblichen Ausfalls von Personal oder Geräten die Bearbeitung eines Auftrags im Institut im Einzelfall einmal nicht möglich sein, erfolgt entweder eine Unterauftragsvergabe an nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Institute bzw. Praxen oder nach Rücksprache mit dem Einsender eine Weiterleitung des Auftrags an anderweitige Institute bzw. Praxen. Sollte die Unterauftragsvergabe nicht akzeptiert werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
An uns gesendetes Konsilmaterial bewahren wir gemäß unseren Archivierungsfristen zum Zwecke eventueller Nachforderungen auf. Diese sind für Schnitte: 30 Jahre, für Tumorblöcke: mind. 10 Jahre, für restl. Blöcke: mind. 4 Jahre; i.d.R. jedoch rund 30 Jahre für alle Blöcke Auch längere Archivierungsfristen berücksichtigen wir gerne auf Anfrage. Auf Verlangen des Einsenders senden wir das Material selbstverständlich wieder zurück.